Version 2.80.03

Erschienen am 10. Mai 2017

Standard-Update
Gesetzesstand: 01. April 2017

Datenbankversion: 153

Arbeitskräfteüberlassung

Laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ist ab 1. April 2017 sowohl für überlassene Arbeiter als auch Angestellte ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag in der Höhe von 0,35 % zu entrichten (Verrechnungsgruppe N18 und N28).

Ärztekammerbeitrag

Der Ärztekammerbeitrag und der Wohlfahrtsfond-Beitrag kann jetzt frei mittels Angabe von Minimum, Maximum bzw. eines Prozentwertes abgerechnet werden.

Fehlerbehebung

  • Der Export von Storno-Mindestangabenmeldungen ist nun wieder möglich.
  • Am Lohnkonto werden die Summen für DB und DZ für 2017 jetzt wieder korrekt berechnet.